Künftig muss beim Abschließen eines Mietvertrags keine Gebühr mehr ans Finanzamt abgeführt werden. Dies bedeutet eine wesentliche Entlastung für Mieter, die diese Gebühr meist zu tragen hatten, und weniger Verwaltungsaufwand für Vermieter. Bisher musste für alle neu abgeschlossenen Verträge eine Gebühr entrichtet werden, die bei unbefristeten Verträgen 1 % der dreifachen Jahresmiete betrug. Damit entfallen nun Kosten zwischen 180 und 400 Euro. Das neue …