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Neuerungen in der Grunderwerbssteuer – Erben und Schenken wird teurer.

Laura Niederbacher B.A. am 30. März 2015

Ab 01. Januar 2016 müssen Erben für Objekte unter einem Wert von 250.000 € 0,5%, zwischen einem Wert von 250.000-400.000 € 2% und darüber 3,5% Grunderwerbssteuer bezahlen. Unklar bleibt wann eine Vererbung oder Schenkung innerhalb der Familie teurer wird, da dies vom Verhältnis von Einheitswert und Verkehrswert abhängt, erklärt Heinz Harb von der Steuerberatungskanzlei LBG gegenüber der Tiroler Tageszeitung.

Die neue Bemessung bedeutet weiter, dass wahrscheinlich ein Gutachten eines Sachverständiger notwendig wird, was zusätzliche Mehrkosten bedeutet. Damit würden auch Ersparnisse bei kleineren Erbschaften wegfallen.

Mit der Neuerung in der Grunderwerbssteuer wird auch die Immobilienertragssteuer von 25 auf 30% erhöht. Die Immobilienertragssteuer fällt für Gewinne aus Veräußerungen von Grundstücken an. Dabei wird die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkaufserlös herangezogen.

Verkauft der Steuerpflichtige seinen Hauptwohnsitz, so bleibt die Transaktion vorab für Eigenheime und Eigentumswohnungen samt Grund aber steuerfrei.

Besonders hart trifft dies das ohnehin hochpreisige Bundesland Tirol. Hier zahlte man bereits im Vorjahr für 1m² Grund über viermal so viel wie im zum Beispiel viel günstigeren Burgenland (vgl. 351 € in Tirol zu 85 € im Burgenland)