Künftig muss beim Abschließen eines Mietvertrags keine Gebühr mehr ans Finanzamt abgeführt werden. Dies bedeutet eine wesentliche Entlastung für Mieter, die diese Gebühr meist zu tragen hatten, und weniger Verwaltungsaufwand für Vermieter. Bisher musste für alle neu abgeschlossenen Verträge eine Gebühr entrichtet werden, die bei unbefristeten Verträgen 1 % der dreifachen Jahresmiete betrug. Damit entfallen nun Kosten zwischen 180 und 400 Euro.
Das neue Gesetz wurde noch im Oktober im Nationalrat beschlossen und trat mit 11.11.2017 in Kraft. Es gilt somit für alle Mietverträge, die ab diesem Datum abgeschlossen wurden.
Gebührenfrei werden allerdings nur Mietverträge von Wohnflächen, nicht aufgehoben werden Gebühren für gewerblich genutzte Flächen. Auch Maklergebühren bzw. zwischen Mieter und Vermieter vereinbarte Bearbeitungshonorare sind von der neuen Regelung nicht betroffen.