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Category Archives: ÖNORM B 1300

Gefahrenpotentiale rechtzeitig erkennen, mit ÖNORM B ...

Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten wurden schon bisher als typische Handlungspflichten von Eigentümern bzw. Hausverwaltern angesehen. Eigentümer haben demnach Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für andere Personen ausgeht. Eine regelmäßige fachmännische Kontrolle kann Gefahrenquellen aufzeigen und Haftungen zumindest minimieren. Entspricht das Gebäude beispielsweise im Augenblick eines Schadenfalles dem Zustand des Bewilligungszeitpunktes haftet der Eigentümer nach ABGB nur dann, wenn es auf ...